Das sind all jene Untersuchungen, die medizinisch sinnvoll sind, die von den gesetzlichen Krankenkassen aber nicht in den Leistungskatalog aufgenommen wurden, weil sie als nicht unbedingt medizinisch notwendig eingestuft wurden.
Zum Beispiel:
- Ultraschall-Untersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken ergänzend zur Krebsvorsorge-Untersuchung
- Jeder Ultraschall in der Schwangerschaft außerhalb der 3 Screening-Untersuchungen, der nicht medizinisch begründet ist (=Babyfernsehen)
Diese Liste ist nicht vollständig und umfaßt nicht das komplette Angebot der Leistungen, die wir Ihnen als IGeL anbieten können.
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